29.01.2021

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 26.01.2021

Tagesordnungspunkt 1 behandelte Einwohner fragen. Hier beantwortete Bürgermeister Leyn zunächst die in der Sitzung am 24.11.2020 gestellten Fragen eines Einwohners zum Thema Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren. 

Warum ein Beratungsbüro hinzugezogen wurde:

Die Gemeinde musste entsprechend den gesetzlichen Regelungen zeitnah die Wasser- und Abwassergebühren kalkulieren. Dies umfasste die Kalkulation der Jahre 2021 und 2022, eine Nachberechnung der vergangenen Jahre sowie die Berücksichtigung einer Konzessionsabgabe im Bereich der Wasserversorgung. Da die Kapazitäten der Finanzverwaltung im ersten Jahr nach der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen stark beansprucht waren, wurde die Vergabe der Kalkulation an eine externe Firma notwendig, um rechtzeitig eine rechtssichere Kalkulation aufzustellen. Da die beauftragte Firma bereits seit 2015 mit der Erstellung der Globalberechnung beauftragt war, hatte diese ohnehin schon einen großen Teil der Daten vorliegen. 

Welche Kosten sind für die Kalkulationen entstanden:

Die Aufwendungen, die über die bloßen Rechnungskosten hinaus entstanden sind, sind nicht darstellbar. Der betreuende Mitarbeiter hat nicht Buch über die verbrachte Zeit mit und für die kalkulierende Fachfirma geführt. Eine Ermittlung der entstandenen Personal- und Sachkosten ist daher nicht möglich.  Da für die einzelnen Rechnungen der Firma in diesem Fall kein Informationsanspruch der Öffentlichkeit besteht, wurde um Einverständnis der Fachfirma gebeten. Da diese eine genaue Veröffentlichung der Rechnungshöhe nicht wünscht, sehen wir von der Veröffentlichung ab. Sie bewegen sich jedoch in der Summe im vierstelligen Bereich für die Erstellung der Gebührenkalkulationen sowie ebenfalls im vierstelligen Bereich für die Erstellung der Globalberechnung.

Die Gesamtsumme  der durch das Beratungsbüro durchgeführten Leistungen beträgt rund 15.000 €. 

Anschließend stellte ein Einwohner die Frage, wann der Forstbericht und der Waldhaushalt vorgestellt werden, da dies Ende 2020 nicht mehr durchgeführt werden konnte. Bürgermeister Leyn gab die Auskunft, dass dies zeitnah im Frühjahr nachgeholt wird. Zum TOP 8 (Antrag auf Waldumwandlung in Bezug auf den Neubau von Fly-Line, Flying Fox, Lager- und Servicegebäude) gab ein Einwohner bekannt, dass die Darstellung auf dem Lageplan missverständlich sei und nur die temporär befristete Waldumwandlung dargestellt sei. Dies ist nicht der Fall und wurde im Lauf der Sitzung unter TOP 8 erklärt. Alle notwendigen Waldumwandlungen sind im Lageplan abgebildet. Zudem erkundigte sich der Einwohner, ob das Baugesuch der Schömberg Erlebnis UG nochmals vorgestellt wird, da es Änderungen gibt. Dies ist nicht der Fall, da die Änderungen nicht signifikant sind. Eine Einwohnerin beschwerte sich über die durch die Abfuhr von der Erddeponie verursachte Verschmutzung der Straßen im Dezember 2020. Bürgermeister Leyn erklärte, dass man darauf reagiert hatte und eine vermehrte Straßenreinigung auf Kosten des Verursachers veranlasst hatte. Die Einwohnerin fordert die Verwaltung auf geeignete Maßnahmen für die Zukunft zu treffen. Anschließend erkundigte sich die Einwohnerin, ab wann wieder Ortschaftsratssitzungen geplant seien, da dies eine wichtige Informationsquelle für Einwohner/innen ist. Bürgermeister Leyn erklärte, dass Ortschaftsratssitzungen in Präsenz unter Einhaltung aller geltenden Vorschriften möglich sind, aber dass mit allen Ortsvorstehern einvernehmlich abgesprochen wurde Sitzungen nur stattfinden zu lassen, wenn es unaufschiebbare und wichtige Tagesordnungspunkte gibt um niemanden in der aktuellen Pandemie unnötig zu gefährden. Ein weiterer Einwohner erkundigte sich anschließend in Sachen Aussichtsturm und wollte bezüglich seiner schon mal gestellten Fragen nochmals wissen, ob für die entstehenden Zusatzkosten auch ein erweiterter Zuschuss möglich ist und ob es nicht sinnvoll sei ein Sponsorenmodell anzustreben bzgl. der anfallenden Mehrkosten. Die Prüfung eines erweiterten Zuschusses läuft bereits, aber wurde vom Zuschussgeber noch nicht entschieden. Das Thema Sponsorenmodell ist dem Gemeinderat bekannt, jedoch hatte bislang keine Fraktion einen Antrag an die Verwaltung gegeben dies weiter zu untersuchen. Bürgermeister Leyn erklärt, dass er ein Sponsorenmodell für nicht durchführbar hält. Der Einwohner erkundigte sich dann, weshalb bezüglich der für das hinzugezogene externe Büro entstanden Kosten für die Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren keine Transparenz geschaffen wird und die Kosten genannt werden. Bürgermeister Leyn verweist auf seine Beantwortung der Fragen zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes und nennt erneut die Gesamtkosten in Höhe von rund 15.000€.

Als nächstes erkundigte sich eine Einwohnerin in Sachen Windkraft. Zur Sitzungsvorlage führt sie Folgendes an: „Die Ermächtigungsklausel der Beschlussvorlage eröffnet dem Bürgermeister sehr viele Spielräume wann eine Offenlage erfolgen wird. Dies könnte einem beschleunigten Verfahren und der Gewährung der Fristverlängerung entgegenstehen. Das Büro Rau-Landschaftsarchitekten hat einen Umweltbericht Stand 04.12.2020 vorgelegt. Das Büro hat jedoch weiterhin offensichtlich den Auftrag (von wem? Auftragshöhe?) einen "optimierten 2. Umweltbericht" zum Teil-FNP zu erstellen. Der genannte Passus lässt sich nur so interpretieren, dass weitere Ausarbeitungen geplant sind. Es stellt sich aber die Frage, ob diese überhaupt erforderlich sind und nur zu Verzögerungen führen würden.“ Die BI Pro Windkraft bittet daher den Gemeinderat folgende Anträge einzubringen und zu beschließen:

  1. Der Gemeinderat beantragt und beschließt in der Ziffer 3 die Ermächtigung (des Bürgermeisters) zu streichen und als Zeitfenster für die Offenlage die Monate Februar bis März 2021 festzulegen.

  2. Der Gemeinderat beantragt und beschließt die vorgesehene "optimierte 2. Fassung des Umweltberichts 2021“ zu streichen.

  3. Der Gemeinderat beantragt und beschließt unmittelbar heute die Offenlage mit dem genannten Zeitfenster, ohne den Passus der "optimierten 2. Fassung des Umweltberichts 2021“ 

  4. Der Gemeinderat bittet die Verwaltung einen Fahrplan der Verfahrensschritte zum Teil-FNP vorzulegen mit der Maßgabe einer beschleunigten Verfahrensabwicklung.

Die Einwohnerin sieht die Gefahr einer erneuten Verzögerung des Verfahrens und bemängelt zudem, dass die Sitzungsvorlage klar den Ton des hinzugezogenen Anwalts enthält, die Verwaltung diese Kosten aber einsparen könnte und diese Vorlagen selbst erstellen kann. Bürgermeister Leyn erklärt hierzu, dass keine weitere Verschleppung des Verfahrens vorliegt. Der immissionsschutzrechtliche Antrag wird fristgerecht gestellt und im Oktober 2021 wird das Landratsamt Enzkreis hierüber entscheiden. Bis dahin wird die Gemeinde ihre planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen haben. Eine Offenlage des Teilflächennutzungsplanes Windenergie wird im Zeitraum Februar und März erfolgen. Zuletzt erkundigt sich ein Einwohner nach der kürzlich bekannt gewordenen Suche für ein Atomendlager im Landkreis Calw bzw. einem der umliegenden Landkreise. Bürgermeister Leyn erklärt, dass das Suchverfahren eingeleitet wurde und das Anhörungsverfahren bald startet. Das Gremium wird sich mit dieser Thematik in diesem Jahr beschäftigen. 

Unter Tagesordnungspunkt 2 wurde der Billigungs- und Offenlage-/Beteiligungsbeschluss für

den Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ für die Gemeinde Schömberg gefasst. Das Gremium beschloss zunächst einstimmig, dass der Entwurf des sich in der Aufstellung befindlichen sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie gebilligt wird und Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt werden. Zudem wurde mehrheitlich die weitere Umsetzung des Beschlusses einschließlich der hierzu erforderlichen Entscheidungen, insbesondere die Bestimmung der Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die mindestens einen Monat betragen soll, dem Bürgermeister übertragen. Man einigt sich auf eine Offenlage mit einer Beteiligungsdauer von sieben Wochen. 

Tagesordnungspunkt 3 behandelte den Bebauungsplan sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften "Hausäcker" in Schömberg. Dabei fand die Behandlung der eingegangenen Anregungen sowie Beschluss über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) statt. Das Gremium stimmte den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen einstimmig zu. Der Beschluss wurde dabei aber um folgende Punkte ergänzt: Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme von einem Fachbüro zum Thema Fernwärme und Vorstellung und Besprechung im Gremium sowie Besprechung möglicher weiterer Kriterien zur Aufnahme im Bebauungsplan in einer Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt. 

Tagesordnungspunkt 4 war der Billigungs- und Beteiligungs-/Offenlagebeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan nebst Satzung über örtliche Bauvorschriften "Calwer Straße - 1. Änderung" in Schömberg-Schwarzenberg. Der Gemeinderat billigte einstimmig den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, textlicher Festsetzung und örtlichen Bauvorschriften sowie den zeichnerischen Teil zum Bebauungsplan. Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden entsprechend beteiligt.

Unter Tagesordnungspunkt 5 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schillerstraße – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften in Schömberg einstimmig gefasst. Damit beschloss das Gremium, dass der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird. Zusammen mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Schillerstraße – 1. Änderung“ wird im Satzungsverbundverfahren die Satzung über die Änderung der bisherigen örtliche Bauvorschriften für den Bereich aufgestellt. 

Tagesordnungspunkt 6 behandelte eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Schillerstraße – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften in Schömberg. Der Gemeinderat beschloss die Veränderungssperre einstimmig. Diese dient der bauleitplanerischen Absicherung des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens „Schillerstraße – 1. Änderung“. 

Unter Tagesordnungspunkt 7  wurde der Bebauungsplan " Änderung Vorhaben- und Erschließungsplan  (VEP) Areal S1 - Bereich Flst. 66/4" in Schömberg" einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat beschloss damit den Wiedereintritt und die Fortführung des Bebauungsplanes und beauftragte die Verwaltung die Modalitäten zur Kostenübernahme für das geplante Verfahren mit dem Antragsteller zu klären. 

Tagesordnungspunkt 8 behandelte den Antrag auf Waldumwandlung gem. §§ 9 - 11 Landeswaldgesetz (LWaldG) in Bezug auf den Neubau von Fly-Line, Flying Fox, Lager- und Servicegebäude. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich der dauerhaften, befristeten und temporär befristeten Waldumwandlung zu. Was diese Begrifflichkeiten genau bedeuten und welche Flächen rund um den Turm dabei von was betroffen sind erklärte Bauamtsleiter Dittler anhand eines Lageplans. Das Gremium bat darum zu beachten, dass trotz der entstehenden Anlagen und der Waldumwandlungen die Aufenthaltsqualität und das Bild des Waldes nicht verloren geht. 

Tagesordnungspunkt 9 behandelte den Spendenbericht für das 2. Halbjahr 2020.
Der Gemeinderat stimmte der Annahmen der im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 eingegangenen Spenden einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung den Spendenbericht an die Rechtsaufsichtsbehörde weiterzuleiten. 

Unter Tagesordnungspunkt 10 wurden nichtöffentlich gefasste Beschlüsse bekanntgegeben. Dies waren die Beschlüsse:

- Beschluss am 21.07.2020:

- Gestattungsvertrag mit der Schömberger Erlebnis UG über den Bau und Betrieb eines Flying Fox und einer Fly-Line nebst Nebenanlagen

- Beschluss am 28.07.2020:

- Kauf eines Waldgrundstücks auf der Gemarkung Langenbrand

- Erwerb einer Teilfläche eines Grundstücks auf der Gemarkung Oberlengenhardt

- Erwerb einer Teilfläche im künftigen Baugebiet Hausäcker

- Beschluss am 15.09.2020:

- Übernahme des forstlichen Revierdienstes durch das Landratsamt Calw

- Beschluss am 24.11.2020:

- Einrichtung des gemeindlichen und naturschutzrechtlichen Ökokontos und Beauftragung der Firma Rau

 

Unter dem Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben, Verschiedenes“ bedankte sich GR Bayer zunächst beim gesamten Team des Bauhofes und der Gärtnerei für den zuverlässigen und guten Winterdienst. Anschließend bemängelte er jedoch, dass es immer wieder Hausbesitzer gibt, die ihrer Räum- und Streupflicht nicht zu genüge nachkommen.

 

Lea Miene

für die Gemeindeverwaltung